Ab Montag, 1. März 2021, können nach einer Mitteilung der Landesregierung Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen.
Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Das Landeskabinett hatte gestern im Umlaufverfahren einer Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zugestimmt, die heute im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde und am 1. März in Kraft tritt. Friseurbetriebe können ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.
Verordnung zur Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26. Februar 2021