Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die achtjährige, 2010 begonnene Wahlperiode des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin läuft 2018 aus. Das Ministerium des Innern und für Kommunales als Aufsichtsbehörde über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat als Termin der Hauptwahl Sonntag, den 22. April 2018, und als Termin einer etwa notwendigen Stichwahl Sonntag, den 6. Mai 2018, festgesetzt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Nähere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters:
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 [PDF: 206 kB]
Kreiswahlvorschläge können bis zum 15. Februar 2018, 12.00 Uhr unter folgender Adresse eingereicht werden:
Dabei sollen die Vordrucke nach der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung verwendet werden.
Mitglieder des Kreiswahlausschusses sind:
Der Kreiswahlausschuss trat am Dienstag, 20. Februar 2018, 17.00 Uhr, zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zusammen. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber können Sie in folgendem Dokument einsehen:
Bewerberinnen und Bewerber zur Landratswahl Ostprignitz-Ruppin 2018 [PDF: 631 kB]