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Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Für alle Bereiche der Kreisverwaltung gelten einheitliche Sprechzeiten:
Sprechtag | Sprechzeit |
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
08:00 bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde |
Antragsprüfung und Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlage: