07.01.2021
Die Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet (Verfügung vom 3. Dezember 2020) ab Freitag, den 8. Januar 2020, aufgehoben ist. Dies betrifft folgende Gebiete:
Die aus der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember resultierenden Einschränkungen sind damit aufgehoben. Allerdings besteht die Stallpflicht in den in der Allgemeinverfügung vom 10. Dezember genannten Gebieten weiterhin fort:
14.12.2020
Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in Norddeutschland festgestellt. Auf Grund des "Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Intergration und Verbaucherschutz zur Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen vom 10. Dezember 2020" hat die Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit der risikoorientierten Anordnung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.
Die Verfügung ist seit Sonntag, dem 13. Dezember 2020, in Kraft und ist auf bestimmte Gebiete des Landkreises begrenzt. Sie gilt in folgenden Bereichen:
03.12.2020
In einem Geflügelbestand im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern), nahe der Landesgrenze zu Brandenburg, ist am 1. Dezember 2020 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das einzurichtende Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und umfasst hier folgende Gebiete:
Durch die Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist eine Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet mit notwendigen Anordnungen zum Schutz der Geflügelbestände erlassen worden. In diesem Gebiet ist z. B. das gesamte Geflügel aufzustallen, die Biosicherheitsmaßnahmen sind streng einzuhalten, Geflügelausstellungen oder –märkte sind verboten. Geflügel sowie Geflügelerzeugnisse dürfen weder aus diesem Gebiet noch in dieses Gebiet verbracht werden. Ausnahmen können nur schriftlich bei der Amtstierärztin beantragt werden.
Eine Übersichtskarte finden Sie hier: https://www.o-p-r.info/oprmb3/app.php/application/tierseuchen
Die rot schraffierten Flächen kennzeichnen dabei das Beobachtungsgebiet im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (aufgehoben zum 8. Januar 2021).
Dier blau schraffierten Flächen kennzeichnen die Gemarkungen, in denen die Aufstallungspflicht gilt.
Allgemeinverfügung zum Beobachtungsgebiet
Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes
Allgemeinverfügung zur Aufstallung
Sollten Tierhalter im Landkreis ihren Geflügelbestand noch nicht der Amtstierärztin gemeldet haben, hat dies unverzüglich unter der Telefonnummer 03391 / 688 - 3954, per Fax 03391 / 688 - 3904 oder per eMail an veterinaeramt@opr.de zu erfolgen.