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Gruppenprophylaxe an Kindertagesstätten und Schulen

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Gruppenprophylaxe nimmt der Landkreis seinen gesetzlichen Auftrag zur Gesundheitsvorsorge, -förderung und zum Gesundheitsschutz wahr.

Gruppenprophylaxe findet als Gruppenunterweisung in gewohnter Umgebung statt. Bereits in der Kita werden die Kinder an den Gebrauch der Zahnbürste gewöhnt. In den Folgejahren erlernen sie altersabhängig eine Zahnputz-Systematik, die sie befähigen soll, ihre Zähne gesund zu erhalten. Insbesondere in der Kita erfolgt das spielerisch mit Einsatz von Musik, Liedern und Geschichten. In der Schule wird  dann besonders auf das zahngesunde Ernährungsverhalten wie z.B. zuckerfreier Vormittag, gesundes Pausenbrot und ungezuckerte Getränke hingewiesen.

In allen Förder- und einigen Grundschulen des Landkreises werden allen Schülern bis zur 10. bzw. 4. Klasse Zahnschmelzhärtungen (Fluoridierung) angeboten, welche 2x im Jahr durchgeführt werden. Hierfür ist das schriftliche Einverständnis der Eltern erforderlich. Entsprechende Erklärungen hierfür werden über die Schule ausgegeben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Zahnschmelzhärtung kann im Rahmen der Untersuchung eine Fluoridierung erfolgen. Dafür muss jedoch vorher das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Zahngesundheitspass bei Kinder und Schüler*innen bis zur 6. Klasse

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kitas werden über den zahnärztlichen Dienst mit Zahnputzmaterial (Bürsten, Zahnpasta) versorgt.

Rechtsgrundlagen

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