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Amtsärztliche Gutachten - ALG II

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Im Auftrag des Jobcenter Ostprignitz-Ruppin führen wir Begutachtungen zur Erwerbsfähigkeit durch. Hier unterscheidet man zwischen Gutachten zur Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Gutachten zur Beurteilung der psychischen Leistungsfähigkeit.

Außerdem werden Gutachten erstellt, in denen zum Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung Stellung genommen wird.  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es muss ein Auftrag für das Gutachten vom Jobcenter vorliegen. Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen vom Jobcenter ausgehändigt und müssen vorab ausgefüllt werden.

Dazu gehören Fragebögen über die eigene Krankengeschichte und bisherige berufliche Entwicklungen sowie ggf. gesundheitliche Belastungen dadurch. Wichtig ist außerdem eine  ausgefüllte Schweigepflichtentbindung zur Anforderung medizinischer Unterlagen bei den behandelnden Ärzten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für das Gutachten werden vom Jobcenter übernommen.

Sollten Sie ggf. eine Kopie des Gutachtens anfordern, werden dafür Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Terminvergabe erfolgt über das Jobcenter. Sie werden schriftlich über den Termin informiert.

Rechtsgrundlage

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