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Kostenerstattung für Ferienlager-/Klassenfahrten von Kindern Geringverdienender

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Haben einkommenssc­hwache Eltern keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin, können sie unter bestimmten Vorauss­etzungen Sonderzuschüsse für Klassen- und Ferienlagerfahrten ihrer gesetzlich schulpflichtigen Kinder beim Amt für Familien und Soziales beantragen. Durch die finanzielle Förderung soll Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, die gesellschaftliche Teilhabe erleichtert werden. Die Leistung wird als einmalig ausgezahlter Geldbetrag bewilligt.­

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtig sind die Personensorgeberechtigten von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnhaften und schulpflichtigen Kindern. Der Antrag muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Klassen-/Ferienlagerfahrt beim Amt für Familien und Soziales eingereicht werden.

Förderfähige Klassen-/Ferienlagerreisen:

  • eine bis zu 10 Tage dauernde Fahrt je Teilnehmer* in im laufenden Kalenderjahr
  • ein Teilnehmer*innenbetrag in Höhe von max. 200,00 Euro pro Kind
  • nur eine Klassen- oder Ferienlagerfahrt pro Schuljahr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung die PDF-Antragsvorlage in der Randspalte dieser Internetseite. Beachten Sie die im Antrag genannten weiteren erforderlichen Unterlagen (Anlagen).

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei einkommensschwachen Familien kann auch eine Anteilsfinanzierung des Höchstbetrages erfolgen. 

Rechtsgrundlagen

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