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Schülerbeförderung

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt die Schülerbeförderung als kommunale Selbstverwaltungs­aufgabe eigenständig wahr. Schüler:innen, die gemäß § 3 Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 22.06.2021 anspruchsberechtigt sind, erhalten auf Antrag kostenfrei einen Schülerfahrausweis mit einer Gültigkeit für den gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Der Landkreis sorgt (nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes, BbgSchulG) für die Beförderung bzw. die Erstattung von Fahrt­kosten von Schüler:innen zum Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und von Ersatzschulen. Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Bitte beachten Sie die aktuelle Satzung:

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind Schüler:innen der Grundschulen, der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, der Förderschulen, der Ersatzschulen, der beruflichen Schulen, des Zweiten Bildungsweges (wenn sie nicht über ein monatliches Erwerbseinkommen verfügen, welches höher oder gleich der Mindestausbildungsvergütung entsprechend § 17 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist), die im Gebiet des Landkreises ihre Wohnung haben. Bei Auszubildenden tritt an Stelle der Wohnung die Ausbildungsstätte. Bei minderjährigen Gastschülern tritt an Stelle der Wohnung nach Bundesmeldegesetz die Wohnung der Gastfamilien.

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht für den kürzesten verkehrsüblichen Weg zwischen der nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle der Wohnung und der nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle der besuchten Schule im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anträge, Nachweise etc. stellen wir Ihnen Dokumentenvorlagen in der Randspalte dieser Interseite zur Verfügung. Es werden ausschließlich vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Gegebenenfalls können Versandgebühren für die postalische Zustellung Ihrer Unterlagen anfallen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin entscheidet über die Notwendigkeit der Beförderung der Schüler:innen, das zu benutzende Verkehrsmittel, die Ausgabe eines Schülerfahrausweises oder die Erstattung der Fahrkosten auf Antrag. Die Anträge sind einzureichen beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung.

Der Antrag ist bis spätestens 31.05. für das kommende Schuljahr zu stellen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen. Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt quartalsweise. Für Inhaber:innen eines gültigen Fahrausweises gilt: Bei Verlust des Fahrausweises wird kein Ersatz geleistet. Die erneute Erteilung ist bei der zuständigen Verkehrsgesellschaft zu beantragen. Die Kosten (Verwaltungsgebühr) tragen die Schüler:innen bzw. die Personensorgeberechtigten. Personenstandsänderungen und sonstige Veränderungen wie z. B. ein Wohnungs- oder Schulwechsel müssen unverzüglich beim Sachgebiet Schülerangelegenheiten des Amtes für Bildung und Liegenschaftsverwaltung angezeigt werden.

Rechtsgrundlagen

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