Leistungen nach dem deutschen Sozialgesetzbuch
Beratungsangebote zu staatlichen sozialen Leistungen
Für die Inanspruchnahme einer Vielzahl der im Deutschen Sozialgesetzbuch geregelten Leistungen können in Ostprignitz-Ruppin wohnhafte Antragsberechtige eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier informieren wir Sie bereits vor der Antragsstellung, welche Leistungen Ihnen zustehen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Unterlagen sie einreichen müssen. Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Anträge und begleiten Sie während des Bearbeitungsprozesses.
Um eine Nähe zu den Bürger:innen des Landkreises gewährleisten zu können, bieten wir das Beratungsangebot in den drei größten Städten Ostprignitz-Ruppins an. Wir beraten Sie gerne in den Städten Neuruppin, Wittstock (Dosse) und Kyritz. Vereinbaren Sie einfach telefonisch mit Ihrer zuständigen Ansprechperson einen persönlichen Termin.
Die Ansprechpersonen des Landkreises haben eine Lotsenfunktion und sind eng vernetzt mit weiteren Beratungsstellen und Kooperationspartnern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Fallabhängig kann der Kontakt zu Fachleuten des Informations- und Beratungszentrums (IBZ), des Pflegestützpunktes oder weiteren Beratungsstellen hergestellt werden. Das Beratungsangebot wird für die Inanspruchnahme bestimmter kommunaler und landesbehördlicher Dienstleistungen erbracht. In folgender Übersicht haben wir alle entsprechenden Dienstleistungen des Landkreises und des Landes Brandenburg für Sie zusammengefasst.