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Führerschein (Pflichtumtausch)

Leistungsbeschreibung

Entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sollen Führerscheine zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und Aktualität von Führerscheindokumenten zukünftig alle 15 Jahre ersetzt werden. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll bis 2033 auch gewährleistet werden, dass alle in der Europäischen Union ausgegebenen Führerscheindokumente ein einheitliches Muster vorweisen. Auch die deutschen Kartenführerscheine werden alle 15 Jahre durch ein neues Dokument ersetzt (inklusive des aktuellen Lichtbilds). Für alle Inhaber:innen eines Führerscheins im Papierformat (ausgestellt bis 31.12.1998) und unbefristet erteilten Kartenführerscheinen (ausgestellt bis 18.01.2013) besteht eine Umtauschpflicht.

Sollten Sie noch einen alten Führerschein besitzen, können Sie den Umtausch dieses Dokuments beantragen. Wann Betroffene den Umtausch eines Führerscheins beantragen müssen, richtet sich nach dem Geburtsjahr beziehungsweise nach dem Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins. Entsprechende Informationen können Sie dem Stufenplan für den Pflichtumtausch der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Antragstellung kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-​​Ruppin. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Antragstellung vor Ort. Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Führerschein

Welche Gebühren fallen an?

Der Umtausch des Führerscheins ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Die zu zahlende Gebühr für den Umtausch eines Führerscheins beträgt 25,30 Euro zuzüglich eventueller Versandkosten.

Was sollte ich noch wissen?

Das Antragsformular wird direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Einwohnermeldeamt ausgefüllt. Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins beträgt 15 Jahre.

Rechtsgrundlagen

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