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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung sowie ihre praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Wenn Ihnen durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Wenn Sie Ihren Führerschein lediglich verloren haben oder aus anderen Gründen einen neuen Führerschein benötigen, ohne dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen worden ist, sind Sie bei den Dienstleistungen „Führerschein (Ersatz bei Verlust oder Diebstahl)“, „Führerschein (Pflichtumtausch)“ oder gegebenenfalls auch „Führerschein (Namensänderung)“ richtig. In dieser Dienstleistung geht es um die grundsätzliche Neuerteilung der Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Die Antragstellung muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular (erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)
  • für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T: Sehtestbescheinigung (maximal zwei Jahre alt)
  • für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens  (maximal zwei Jahre alt) und Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (maximal ein Jahr alt)
  • zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE: Funktions- und Leistungstest (maximal ein Jahr alt)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 180,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Im Zuge des Antragsverfahrens kann die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens oder eines fachärztlichen Gutachtens angeordnet werden. In bestimmten Fällen ist ein Aufbauseminar zu absolvieren.

Falls Sie wissen möchten, welche Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg zu Ihrer Person registriert sind, können Sie kostenlos eine Selbstauskunft beim Kraftfahrtbundesamt beantragen: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

Rechtsgrundlagen

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