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Kreisarchiv

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Auskünfte Meldebestände

Leistungsbeschreibung

Sie können beim Landkreis Auskünfte aus archivierten Meldebeständen einholen. Aus den Kreismeldekarteien der Altkreise Kyritz, Neuruppin und Wittstock können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftliche Auskünfte erteilt werden. Zur Wahrung schutzwürdiger Belange Dritter kann je nach Sachlage die Auskunftserteilung versagt oder eingeschränkt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Archives nachweisen können. Das können insbesondere wissenschaftliche Zwecke, heimat- und familiengeschichtliche Forschung, amtliche und rechtliche Belange aber auch persönliche Interessen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose schriftliche Anfrage oder Benutzungsantrag.

Welche Gebühren fallen an?

Es gelten die Archivsatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin inklusive Benutzungsordnung sowie die Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Kosten können grundsätzlich anfallen für Benutzung oder Recherche, Kopien, Beglaubigungen von Archivdokumenten sowie Portokosten, die über den Standardbrief hinausgehen. Die genauen Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden individuell auf Grundlage der oben genannten Satzungen errechnet.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte prüfen Sie vorher, ob das Kreisarchiv für Ihr Anliegen zuständig ist. Wichtige Hinweise liefern dabei die Übersicht der Bestände und die Hinweise für die Erstbenutzung.

Rechtsgrundlagen

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