Sprungziele
Seiteninhalt
06.08.2026

Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg kommt nach Neuruppin

Innerhalb der fünfjährigen Legislaturperiode des brandenburgischen Landtages findet in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt für Bürger:innen eine Sprechstunde des Petitionsausschusses statt. Im September dieses Jahres besuchen nun Ausschussmitglieder auch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Interessierten Bürger:innen wird angeboten, am 24. September 2026 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung in Neuruppin, Virchowstraße 14-16, im Raum 123 Abgeordneten des Petitionsausschusses persönlich ihre Anliegen vorzutragen und mit ihnen die Möglichkeiten einer Petition zu besprechen.

Der Petitionsausschuss möchte dabei auch die Gelegenheit nutzen, über seine Arbeit und die Aufgaben zu informieren. In der Sprechstunde können auch bereits schriftlich abgefasste Petitionen übergeben werden. Dem Petitionsausschuss ist nach eigenen Angaben daran gelegen, durch die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden das Petitionsrecht einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie Bürger:innen in allen Landesteilen Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Um Anmeldung und Terminabsprache für eine Teilnahme wird gebeten, möglichst bis zum Vortag der Sprechstunde telefonisch unter 0331 / 966 - 1135 oder per E-Mail an petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de.

Bürger:innen können sich an den Petitionsausschuss wenden, wenn diese mit Entscheidungen von Behörden oder des Gesetzgebers nicht einverstanden sind. Die Aufgabe des Ausschusses ist es dann zu prüfen, ob die Behörden im geschilderten Fall rechtmäßig gehandelt haben, ob auch eine andere Entscheidung möglich ist oder ob der Landtag als Gesetzgeber tätig werden sollte. Das Petitionsrecht ist in der Landesverfassung verankert.

Nicht tätig werden kann der Ausschuss beispielsweise in zivilrechtlichen Angelegenheiten, bei gerichtlichen Entscheidungen sowie Beschwerden, die sich auf das Handeln von Behörden beziehen, die nicht der Aufsicht des Landes unterstehen, so zum Beispiel Bundesbehörden.

Seite zurück Nach oben