Versicherungsamt - Unterstützungsangebot bei der Prüfung von Rentenansprüchen
Nr. LK OPR 013Leistungsbeschreibung
Das Versicherungsamt ist das Bindeglied zwischen versicherten Personen und den Sozialversicherungsträgern (wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung).
Sie erhalten Unterstützung bei:
- Auskunftserteilung zu grundsätzlichen Fragen zur Sozialversicherung
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu allen Rentenarten
- Antragsaufnahme für alle Rentenarten
- Klärung des Versicherungsverlaufs Ihres Rentenkontos (Kontenklärung)
- Hilfestellung bei Unklarheiten zum Rentenbescheid
- Aufnahme von Widersprüchen
- Beglaubigung von versicherungsrelevanten Unterlagen
Einleitung erforderlicher Sachverhaltsaufklärung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie sollten Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort, Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsausweis/-nummer
- Versicherungsunterlagen (z. B. Ihren letzten Versicherungsverlauf oder Ihre letzte Rentenauskunft)
- ggf. weitere Unterlagen für z. B. Beglaubigungen oder Rentenantragsstellung (diese können Ihnen bei der telefonischen Terminvereinbarung genannt werden)
Haben Sie bisher noch keine Auskunft zu Ihrem Versicherungsverlauf oder ist diese nicht auffindbar, ist es ratsam vorab eine entsprechende Auskunft einzuholen. Dies kann in wenigen Minuten beim Versicherungsamt beantragt werden (auch telefonisch).
Welche Gebühren fallen an?
Das Angebot des Versicherungsamtes ist für Sie kostenfrei.
Für Beglaubigungen und Vervielfältigungen von Dokumenten werden Gebühren nach der (Anhang wie bisher) erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte achten Sie insbesondere bei der Einreichung eines Antrags auf Altersrente auf die Einhaltung der Fristen. Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach gewünschtem Rentenbeginn einzureichen, frühestens etwa 3 Monate vorher.
Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer*in Versicherungsbeiträge gezahlt haben, belegen können. Eine Kontenklärung kann jederzeit (auch für jüngere Menschen) erfolgen und ist in jedem Fall anzuraten.
Nähere Informationen und weiteren Service erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.