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	Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:
- Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen und 
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
- Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.
 
oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und 
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder
- Sie sorgeberechtigt für ein hilfebedürftiges Kind in einer Kindertageseinrichtung sind.