Die Belehrung erfolgt nur für Personen, die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gemeldet und hier wohnhaft sind.
Eine Terminvereinbarung ist über die Schule möglich und wird durch diese vorgenommen.
Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt. Die Bescheinigung kann jede Person auf Antrag erhalten. Das Gesundheitsamt stellt die Bescheinigung aber nicht aus, solange bei einer Person Anhaltspunkte für eine in § 42 Absatz 1 IfSG genannte Krankheit bestehen.