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Wenn Sie nur über geringes Einkommen verfügen, können Sie Wohngeld erhalten.

Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie Mieter:in (sog. Mietzuschuss) oder Eigentümer:in selbstgenutzten Wohnraums (sog. Lastenzuschuss) sind und über geringes Einkommen verfügen. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

Über die folgenden Links erhalten Sie die Informationen zu den entsprechenden Anträgen:

Wohngeld (Mietzuschuss) Erstantrag

Wohngeld (Mietzuschuss) Weiterleistungsantrag

Wohngeld (Mietzuschuss) Erhöhungsantrag

Wohngeld (Mietzuschuss) Änderungsmitteilung

Wohngeld (Lastenzuschuss) Erstantrag

Wohngeld (Lastenzuschuss) Weiterleistungsantrag

Wohngeld (Lastenzuschuss) Erhöhungsantrag

Wohngeld (Lastenzuschuss) Änderungsmitteilung

Über den hier abgebildeten Taschenrechner können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind (Wohngeldrechner).

Wohngeldrechner

Für eine Erstberatung können Sie auch gern persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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