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Wer hat Anspruch?

  • Schüler:innen, die das Abitur oder die Fachhochschulreife an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft absolvieren
  • Schüler:innen, die einen ständigen Wohnsitz im Land Brandendburg haben, bei Ihren Eltern wohnen und finanziell bedürftig sind

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

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