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Wer hat Anspruch?
- Schüler:innen, die das Abitur oder die Fachhochschulreife an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft absolvieren
- Schüler:innen, die einen ständigen Wohnsitz im Land Brandendburg haben, bei Ihren Eltern wohnen und finanziell bedürftig sind
Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.