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Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Nr. LK OPR 007

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung, das im Amt für Soziales angesiedelt ist, stehen Ihnen zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Förderung zur Verfügung:

Leistungen nach dem Brandenburger Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) sollen Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien helfen, die Schulbildung zum Abitur oder zur Fachhochschulreife erfolgreich absolvieren zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer hat Anspruch?

  • Schüler:innen, die das Abitur oder die Fachhochschulreife an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft absolvieren
  • Schüler:innen, die einen ständigen Wohnsitz im Land Brandendburg haben, bei Ihren Eltern wohnen und finanziell bedürftig sind

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung von Förderungsleistungen ist an bestimmte Formblätter gebunden, die Sie bitte rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns, beim Sachgebiet einreichen.

Den Antrag können Sie in Papierform stellen: 

  • gehen Sie hier auf die Internetseite des BbgAfög und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
  • Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
  • Sie können die Formblätter ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.

Fügen Sie die nachfolgend aufgelisteten Nachweise hinzu:

  • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
  • Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe (Wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Schätzung des Wertes Ihres Autos, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein (Wenn Sie ein Auto haben)
  • ggf. Nachweise über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum:
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, z.B. Kontoauszug

Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das Sachgebiet für Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung. Hier werden die Unterlagen dann auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen, werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.


Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

BbgAföG

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