Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln in Form einer Marke, die in eine personenbezogene Nachweiskarte einzukleben ist. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt.
Fischereiabgabemarken können bei der unteren Fischereibehörde und bei etwa 15 autorisierten Ausgabestellen in OPR (Fischereibetriebe, Angelläden, Touristeninformationen) erworben werden.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre erwerben.
Kinder und Jugendliche im Alter unter 14 Jahren sind seit 2026 von der Pflicht zur Zahlung der Fischereiabgabe befreit.