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Höhe der Fischereiabgabe
- Für Kinder und Jugendliche, die das achte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 2,50 Euro.
- Für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 12,00 Euro.
- Für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro
Hinweis: Autorisierte Ausgebestellen erheben u. U. eine Aufwandsgebühr.
Bei Anforderung von postalischer Zusendung der Fischereiabgabemarken bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben ist nur per Überweisung in der unteren Fischereibehörde möglich.