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Höhe der Fischereiabgabe

  1. Für Kinder und Jugendliche, die das achte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 2,50 Euro.
  2. Für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 12,00 Euro.
  3. Für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro

Hinweis: Autorisierte Ausgebestellen erheben u. U. eine Aufwandsgebühr.

Bei Anforderung von postalischer Zusendung der Fischereiabgabemarken bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben ist nur per Überweisung in der unteren Fischereibehörde möglich.

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