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Höhe der Fischereiabgabe

  1. Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 12,00 Euro.
  2. Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro.

Hinweis: Autorisierte Ausgebestellen erheben u. U. eine Aufwandsgebühr.

Bei Anforderung von postalischer Zusendung der Fischereiabgabemarken bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben ist nur per Überweisung in der unteren Fischereibehörde möglich.

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