Die Nachweiskarte mit der Fischeiabgabe und die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer sind beim Angeln ständig mitzuführen und kontrollberechtigten Personen (Fischereiaufseher und Polizei) auf Verlangen vorzuzeigen.
Näheres zum Erwerb von Angelerlaubnissen oder zur Mitgliedschaft im Landesanglerverband erfahren Sie u. a. auf der Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg.
Dort und auf bestimmten Internetseiten von Fischereibetrieben ist es auch möglich, sowohl Angelberechtigungen als auch Fischereiabgabe-Jahresmarken online zu kaufen.
Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter ist der Fischereibehörde und dem/der Amtstierarzt:in anzuzeigen.