Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Sozialraumbudget)
Nr. LK OPR 016Leistungsbeschreibung
Als örtlicher Träger der öffentlichtlichen Jugendhilfe nimmt der Landkreis gesetzliche Aufgaben zur Kinder- und Jugendförderung wahr. Die Projekte, Maßnahmen und Angebote unterstützen junge Menschen im Landkreis in ihrer individuellen Entwicklung und helfen dabei, soziale Benachteiligungen auszugleichen. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit wird durch die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorgegeben und durch Akteure der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt.
Zuwendungsgebende können sowohl der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als auch die kreisangehörigen Kommunen sein.
1.1 Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt den nachfolgend genannten kreisangehörigen Kommunen ein sozialraumorientiertes Budget (Sozialraumbudget) zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung:
- Gemeinde Fehrbellin
- Stadt Kyritz
- Fontanestadt Neuruppin
- Amt Temnitz
- Stadt Wittstock / Dosse.
1.2 Das Sozialraumbudget für die nachstehend genannten kreisangehörigen Kommunen wird vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin verwaltet:
- Gemeinde Heiligengrabe
- Amt Lindow
- Amt Neustadt (Dosse)
- Stadt Rheinsberg
- Gemeinde Wusterhausen (Dosse).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antragsberechtigt sind öffentliche Träger (Städte, Ämter, Gemeinden), anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und Jugendgruppen, sonstige Vereine und Gruppen (z. B. Sport- und Kulturvereine, Parteien, Jugendfeuerwehren etc.) sowie regionale Kreis- und Jugendringe.
Gefördert werden Projekte, Angebote und Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 6 bis unter 27 Jahren richten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben. Die Projekte, Angebote und Maßnahmen müssen die Vorgaben der Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin umsetzen und dürfen grundsätzlich keine Personen der genannten Zielgruppe ausschließen. Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn des Projekts/der Maßnahme bei der zuständigen Kommune bzw. beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin (siehe Leistungsbeschreibung) eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung und für die Abrechnung die Vorlagen in der Randspalte dieser Internetseite und beachten Sie die im Antrag genannten weiteren erforderlichen Unterlagen (Anlagen).
Wichtig: Bitte reichen Sie die Anträge und die erforderlichen Anlagen bei dem Zuwendungsgebenden ein, bei dem die Maßnahme bzw. das Projekt umgesetzt wird:
3.1 Kommunen mit eigenverantwortlicher Umsetzung
- Gemeinde Fehrbellin
- Stadt Kyritz
- Fontanestadt Neuruppin
- Amt Temnitz
- Stadt Wittstock/Dosse.
Kontaktdetail der zuständigen Ansprechpersonen:
3.2 Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Großprojekte (alle)
- Gemeinde Heiligengrabe
- Amt Lindow
- Amt Neustadt (Dosse)
- Stadt Rheinsberg
- Gemeinde Wusterhausen (Dosse).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Das Sozialraumbudget beinhaltet die Förderung
- von Projekten und Großprojekten (wozu auch die grenzüberschreitende Jugendmobilität gehört),
- der Ehrenamtlichkeit,
- von Anschaffungen für und/oder Bewirtschaftungen von Jugendräumen,
- der Mobilität.