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Fischereiabgabe

Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln in Form einer Marke, die in eine personenbezogene Nachweiskarte einzukleben ist. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt.

Fischereiabgabemarken können bei der unteren Fischereibehörde und bei etwa 15 autorisierten Ausgabestellen in OPR (Fischereibetriebe, Angelläden, Touristeninformationen) erworben werden.

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre erwerben.

Kinder und Jugendliche im Alter unter 14 Jahren sind seit 2026 von der Pflicht zur Zahlung der Fischereiabgabe befreit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich benötigt jede:r Anlger:in zusätzlich zur Fischereiabgabe eine privatrechtliche Angelerlaubnis (Angelkarte bzw. Angelberechtigungsmarke) für das Gewässer, welches beangelt werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Höhe der Fischereiabgabe

  1. Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr 12,00 Euro.
  2. Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro.

Hinweis: Autorisierte Ausgebestellen erheben u. U. eine Aufwandsgebühr.

Bei Anforderung von postalischer Zusendung der Fischereiabgabemarken bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben ist nur per Überweisung in der unteren Fischereibehörde möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Die Nachweiskarte mit der Fischeiabgabe und die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer sind beim Angeln ständig mitzuführen und kontrollberechtigten Personen (Fischereiaufseher und Polizei) auf Verlangen vorzuzeigen.

Näheres zum Erwerb von Angelerlaubnissen oder zur Mitgliedschaft im Landesanglerverband erfahren Sie u. a. auf der Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg.

Dort und auf bestimmten Internetseiten von Fischereibetrieben ist es auch möglich, sowohl Angelberechtigungen als auch Fischereiabgabe-Jahresmarken online zu kaufen.

Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter ist der Fischereibehörde und dem/der Amtstierarzt:in anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

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