Für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage in, an, unter und über Gewässern ist ein formloser Antrag an die untere Wasserbehörde mit folgenden Angaben zu stellen (siehe auch Merkblatt »Wasserbauliche Anlagen - Bootsstege“):
- Bezeichnung des Vorhabens, Zweck, Bezeichnung des Gewässers
- Nutzungsberechtigter der Anlage mit Namen, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse, ggf. Firmenanschrift und Benennung eines Stellvertreters
- Vollmacht für den Fall, dass die Antragstellung durch einen beauftragten Dritten erfolgt
- Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Steganlage im Maßstab 1:1000
- Lageplan mit Darstellung des Anlagenstandortes auf dem Flurstück mit ausreichender Genauigkeit, Angabe Gemarkung, Flur und Flurstück (Skizze ausreichend)
- Allgemeine Baubeschreibung mit verwendeten Materialen und Anzahl der Pfähle
- Angabe der Baukosten
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse/natürlichen Gegebenheiten/Vorkommen mit Standortangabe im Lageplan und aktuelle Fotodokumentation:
- gesetzlich geschützte Biotope
- Fauna, hier insbesondere streng oder besonders geschützte Arten (Wasservögel etc.)
- Flora, hier insbesondere vorhandene Ufervegetation (Röhricht-, Schwimmblattpflanzenbestände, Gehölze) mit Einzeichnung im Lageplan
9. Begründung des Vorhabens:
Nachweis, dass die Nutzung eines Hafens oder einer Steganlage in gemeinschaftlicher Nutzung in der näheren Umgebung als Liegeplatz für Boote nicht möglich ist
10. Größe der unmittelbar in Anspruch genommenen Wasserfläche in m² (Steg- und Bootsliegefläche(n))
11. Angabe der Bootstypen (Ruder-, Motor-, Hausboot etc.)
12. Bauzeichnungen (Grundriss und Querschnitt mit Maßangaben)
13. Nachweis der Standsicherheit
a) durch einen Prüfstatiker für öffentliche und gewerbliche Bootsstege sowie für größere private Bootsstege oder
b) Bauzeichnung mit allen relevanten Maßen zur Anlage, einschl. eventueller Uferbefestigung und Angaben zu den verwendeten Baumaterialien, aus der die Standsicherheit plausibel hervorgeht
14. Evtl. weitere Unterlagen für die Entscheidung anderer Behörden, standortabhängig, werden von der UWB separat angefordert