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Die Eintragung, Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach den hierfür in der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehenen Tarifstellen erhoben. Je Baulasteintragung beträgt die festzusetzende Gebühr 250 Euro. Der Gebührenrahmen für die Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast beträgt jeweils 250 Euro.

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