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Sachgebiet Bundeselterngeld, Wohngeld und Eingliederungshilfe

Kurzportrait


Das Sachgebiet Bundeselterngeld, Wohngeld und Eingliederungshilfe bietet Hilfs- und Unterstützungsleistungen an, die als Geldleistungen, aber auch in Form einer persönlichen Beratung beziehungsweise Unterstützung einer Person beziehungsweise Familie gewährt werden kann.

Personen, die aufgrund einer vorhandenen oder drohenden Behinderung nicht oder nur eingeschränkt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen, können Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gewährt werden.

Weiterhin prüfen die Mitarbeiter:innen im Rahmen der Gewährung von sozialen Leistungen nach dem SGB IX und XII, ob leistungsberechtigte Personen eventuell auch Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten haben. Sofern das der Fall ist, werden diese für sie geltend gemacht, durchgesetzt und gegebenenfalls zum Ausgleich bewilligter sozialer Leistungen durch das Sachgebiet herangezogen.

Bitte nutzen Sie vorab unser Beratungsangebot zu staatlichen sozialen Leistungen an den Standorten Neuruppin, Kyritz und Wittstock (Dosse), um bei einer Erstberatung festzustellen, welche Leistung auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Mit Unterstützung unserer Berater:innen können Sie dann im Anschluss die dafür notwendigen Formulare ausfüllen beziehungsweise zusammentragen und das Antragsverfahren in die Wege leiten.

Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick


Wichtige Dokumente und Formulare


Untergeordnete Teams


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