Anglerprüfung und Fischereischeinerteilung
Leistungsbeschreibung
Wer das Angeln mit der Raubfischangel (maßgebliche Kriterien sind Haken und Köder) ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeins (Sachkundenachweis) sein.
Die dazu erforderliche Anglerprüfung kann im LK OPR an drei zugelassenen Prüfungsstellen abgelegt werden (s.u.). Der unbefristet gültige Fischereischein wird nur an Personen mit Hauptwohnsitz in OPR durch die Fischereibehörde erteilt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Ablegung einer Anglerprüfung die Anmeldung bei einer zugelassenen Prüfungsstelle:
- Neuruppin - Herr Thomas Walter - E-Mail: der.angler@web.de
- Wusterhausen - Herr Roland Schütze - Tel.: 0151 70135914
Für die Ausstellung des Fischereischeins:
Besitz eines Anglerprüfungszeugnisses oder Vorlage eines bereits vorhandenen Fischereischeins bei Zuzug aus anderen Landkreisen oder Bundesländern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anglerprüfungszeugnis oder bereits vorhandener Fischereischein.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Aktuelles Passbild.
Welche Gebühren fallen an?
1. Unbefristet gültiger Fischereischein 25,00 Euro.
2. Jugendfischereischein (s.u.) 2,50 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Das Passbild und die Kopien vom Prüfungszeugnis, PA bzw. Meldebescheinigung können der Fischereibehörde auch mit einem kurzen Anschreiben per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung und Rücksendung mit Kostenbescheid erfolgen umgehend.
Jugendfischereischeine sind nur erforderlich für Kinder und Jugendliche, die vor Besitz eines regulären Fischereischeins in anderen Bundesländern angeln wollen.