Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nr. LK OPR 008

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung, das im Amt für Soziales angesiedelt ist, stehen Ihnen zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Förderung im Zusammenhang stehen, gerne zur Verfügung.

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer hat Anspruch?

  • Schüler:innen, die das Abitur oder die Fachhochschulreife ab Klasse 10 absolvieren, die nicht bei Ihren Eltern wohnen
  • Schüler:innen, die Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen besuchen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (mindestens 2-jähriger Bildungsgang z. B. Assistenzberufe)
  • Schüler:innen, die einen Berufsabschluss haben und ein 1-jähriges Abitur absolvieren
  • Schüler:innen, die Abendrealschulen besuchen
  • Student:innen
    Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Studierendenwerk.

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung von Förderungsleistungen ist an bestimmte Formblätter gebunden, die Sie bitte rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns, beim Sachgebiet einreichen.

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,

  • aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
  • Das weitere Verfahren finden Sie hier auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, 

Fügen Sie die nachfolgend aufgelisteten Nachweise hinzu:

  • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
  • Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe (Wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Schätzung des Wertes Ihres Autos, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein (Wenn Sie ein Auto haben)
  • Ggf. Nachweise über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum:
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, z.B. Kontoauszug

Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das Sachgebiet für Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung. Hier werden die Unterlagen dann auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen, werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen Rund um das Thema BAFöG erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen stehen Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben