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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Nr. LK OPR 009

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeitenden des Sachgebietes Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung, das im Amt für Soziales angesiedelt ist, stehen Ihnen zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Förderung im Zusammenhang stehen, gerne zur Verfügung.

Die Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-Bafög genannt -  dient dem Ziel, die Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung zu unterstützen, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer hat Anspruch?

  • Teilnehmer, die bereits einen Berufsabschluss erlangt haben und eine Aufstiegsfortbildung (Weiterbildung) absolvieren (z. B. Meister in Handwerksberufen oder Fachwirte)
  • Teilnehmer, die Ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung von Förderungsleistungen ist an bestimmte Formblätter gebunden, die Sie bitte rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns, beim Sachgebiet einreichen.

Wenn Sie AFBG online beantragen möchten,

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, 

Fügen Sie die nachfolgend aufgelisteten Nachweise hinzu:

  • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
  • Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe (Wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Schätzung des Wertes Ihres Autos, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein (Wenn Sie ein Auto haben)
  • ggf. Nachweise über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum:
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, z.B. Kontoauszug

Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das Sachgebiet für Grundsicherung, Pflege und Ausbildungsförderung. Hier werden die Unterlagen dann auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen, werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.


Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

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