Ehrenamtliche Vormundschaften
Nr. LK OPR 012Leistungsbeschreibung
Kinder und Jugendliche benötigen eine zuverlässige Begleitung, um gesund aufzuwachsen. Viele Eltern leisten diese Aufgabe mit großem Engagement. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen die Eltern nicht in der Lage sind ihr Kind in allen Belangen des Lebens zu unterstützen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern verstorben oder dauerhaft nicht vor Ort sind, ihnen das Sorgerecht entzogen werden muss oder die Eltern selbst das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In diesen Situationen übernehmen Vormünder eine wichtige Rolle. Sie vertreten ein Kind oder einen Jugendlichen anstellte der Eltern, wenn diese ihr Sorgerecht oder einzelne Bereiche des Sorgerechts nicht ausüben können oder dürfen. Vormünder sorgen im Rahmen der gesetzlichen Vertretung und als Bezugsperson für das Wohlergehen des betroffenen Kindes. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Bestimmung des Wohnorts, die Belange der Gesundheit oder schulische Angelegenheiten. Die betroffenen Kinder leben in der Regel in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen.
Es gibt verschiedene Formen der Vormundschaft. Eine Vormundschaft kann unter anderem auch ehrenamtlich geführt werden. Diese Form der Vormundschaft bringt für das Kind viele Vorteile mit sich. Es ist davon auszugehen, dass ein Ehrenamtler eine engere Bindung zu dem Kind aufbauen kann und mehr Zeit für ein Kind zur Verfügung hat. Dadurch wird die ehrenamtliche Vormundschaft gesetzlich vorrangig bewertet.
Ein ehrenamtlicher Vormund
- vertritt das Kind in rechtlichen Belangen
- achtet auf kindgerechte Unterbringung
- entscheidet in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung
- kümmert sich um Behördenangelegenheiten
- entscheidet in Fragen der medizinischen Versorgung des Kindes
- verwaltet gegebenenfalls Finanzen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine ehrenamtliche Vormundschaft ausführen.
Da es sich bei diesem Ehrenamt um eine wichtige Aufgabe im Leben der Kinder handelt, wird davon ausgegangen, dass bestimme Voraussetzungen / Persönlichkeitsmerkmale erfüllt werden:
- Sie leben in stabilen Verhältnissen und sind finanziell abgesichert
- Sie können ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorlegen
- Sie sind bereit, ein verantwortungsvolles, kontinuierliches und längerfristiges Ehrenamt auszuüben
- Sie können gut mit Kindern umgehen und haben Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Sie sind offen für andere Menschen, sowie deren Lebensweisen und Kulturen
- Sie verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft, um die Interessen des jungen Menschen zu vertreten
- Sie haben ausreichend zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Kind
- Es besteht Ihrerseits die Bereitschaft, mit dem Familiengericht, dem Jugendamt und anderen Behörden sowie Institutionen zusammenzuarbeiten
- Sie benötigen keine spezifische fachliche Qualifikation
- Die Aufnahme des jungen Menschen in Ihre Familie ist keine Voraussetzung
- Sie müssen keine finanziellen Aufwendungen erbringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sollten Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessieren, wird empfohlen, sich von der Koordinierungsstelle Vormundschaften hinsichtlich einer ehrenamtlichen Tätigkeit beraten zu lassen. In einem persönlichen Gespräch können vorab Fragen geklärt werden und der Verfahrensablauf kann durch eine Fachkraft erläutert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Die Koordinierungsstelle Vormundschaften steht Ihnen bei der Anbahnung und während der Ausübung einer ehrenamtlichen Vormundschaft beratend zur Seite und unterstützt Sie bei Fragen oder in schwierigen Situationen.
Rechtsgrundlagen
§53, §53a