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Als örtlicher Träger der öffentlichtlichen Jugendhilfe nimmt der Landkreis gesetzliche Aufgaben zur Kinder- und Jugendförderung wahr. Die Projekte, Maßnahmen und Angebote unterstützen junge Menschen im Landkreis in ihrer individuellen Entwicklung und helfen dabei, soziale Benachteiligungen auszugleichen. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit wird durch die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorgegeben und durch Akteure der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. 

Zuwendungsgebende können sowohl der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als auch die kreisangehörigen Kommunen sein.

1.1  Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt den nachfolgend genannten kreisangehörigen Kommunen ein sozialraumorientiertes Budget (Sozialraumbudget) zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung:

  • Gemeinde Fehrbellin
  • Stadt Kyritz
  • Fontanestadt Neuruppin
  • Amt Temnitz
  • Stadt Wittstock / Dosse.

 1.2  Das Sozialraumbudget für die nachstehend genannten kreisangehörigen Kommunen wird vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin verwaltet:

  • Gemeinde Heiligengrabe
  • Amt Lindow
  • Amt Neustadt (Dosse)
  • Stadt Rheinsberg
  • Gemeinde Wusterhausen (Dosse).
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