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Das Landesteilhabegeld ist eine Leistung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Landesteilhabegeldgesetz Brandenburg (LTeilhGG Bbg)
Schwerbehinderte, blinde, taubblinde und gehörlose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen einen Anspruch auf Teilhabegeld.