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Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnhaften und schulpflichtigen Kindern. Der Antrag muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Klassen-/Ferienlagerfahrt beim Amt für Familien und Jugend eingereicht werden.

Förderfähige Klassen-/Ferienlagerreisen:

  • eine bis zu 10 Tage dauernde Fahrt je Teilnehmer*in im laufenden Kalenderjahr
  • ein Teilnehmer*innenbetrag in Höhe von max. 200,00 Euro pro Kind
  • nur eine Klassen- oder Ferienlagerfahrt pro Schuljahr
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