Seiteninhalt
Der Export nicht funktionsfähiger Elektro-Altgeräte ist verboten. Damit wird verhindert, dass die Geräte unter umwelt- und gesundheitsschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet werden. Mit der Abgabe an offiziellen Sammelstellen, beispielsweise Ihrem Wertstoffhof, vermeiden Sie, dass Ihr Elektro-Altgerät illegal exportiert oder unter gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet wird.