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Nachdem bei einem toten Wildschwein im Nachbarlandkreis Oberhavel in der vergangenen Woche die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, sind auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin alle notwendigen Maßnahmen verschärft worden, um die Gefahr einer weiteren Einschleppung der ASP in bisher nicht betroffene Landkreise Brandenburgs möglichst einzudämmen.

Dazu hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 27. November 2024 gültig ist und sich an alle Jagdausübungsberechtigten richtet. 

In dieser Allgemeinverfügung werden unter anderem alle Jagdausführungsberechtigten aufgefordert, das Schwarzwild verstärkt zu bejagen. In allen Gebieten der Stadt Rheinsberg, des Amtes Lindow, des Amtes Temnitz, der Stadt Neuruppin sowie der Gemeinde Fehrbellin ist von jedem erlegten Wildschwein sofort nach Erlegung des Tieres unverzüglich eine Probe mittels Trockentupfer zur Untersuchung auf die ASP zu entnehmen.

Außerdem sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, verstärkt nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Alle verendet aufgefundenen Wildschweine im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (dazu gehören auch verunfallte Tiere) müssen dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gemeldet werden. Anschließend sind die Tierkörper ebenfalls mittels Trockentupfer zur Untersuchung auf die ASP zu beproben.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine virusbedingte, hochansteckende und gefährliche Tierseuche, die unter natürlichen Bedingungen auf Haus- und Wildschweine übertragbar ist. Die Krankheit kann in betroffenen Betrieben aufgrund von Leistungseinbußen und der Tierverluste zu großen wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht nicht. Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem ASP-Virus anstecken.

27.11.2024 
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