Nach dem am vergangenen Freitag, 10. Januar 2025, bekannt gewordenen Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Tierbestand im Landkreis Märkisch-Oderland, hat das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) die erlassene Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der MKS um 48 Stunden verlängert.
Die Eilverordnung des Landes bleibt damit bis einschließlich kommenden Mittwoch, 15. Januar 2025, in Kraft. Damit ist unter anderem das Verbringen von Paarhufern im gesamten Land Brandenburg weiterhin verboten. Es gelten bestimmte Ausnahmen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Für den Menschen geht von der Maul- und Klauenseuche keine unmittelbare Gefahr aus. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Klauentierbestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet.
Die Verlängerung der Eilverordnung wurde nach Angaben des MLEUV nach nochmaliger Prüfung der Gesamtsituation erforderlich, da die Untersuchungsergebnisse, die die Lage wesentlich beeinflussen können, noch ausstehen und Untersuchungsergebnisse aus der Überwachungszone im Landkreis Märkisch-Oderland noch nicht vorliegen. Darüber hinaus stehen auch die Untersuchungsergebnisse aus den Kontaktbetrieben in freien Gebieten noch aus.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind bisher keine MKS-Fälle festgestellt worden. Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft hatte am Freitag, 10. Januar 2025, auf der OPR-Webseite über die MKS-Lage informiert und die Landwirte und Tierhalter mit Klauentieren per E-Mail direkt in Kenntnis gesetzt. Die betreffenden Tierhalter werden auch weiter zur erhöhten Wachsamkeit aufgerufen, vor allem hinsichtlich der Durchsetzung und Verbesserung aller notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierbeständen.