Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Daraufhin wurde vom zuständigen Ministerium eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die erstmalig am 13. Januar verlängerte Verordnung wird nun erneut um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis zum 17. Januar 2025.
Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg mitteilt, stehen nach wie vor die Erfassung des Ausmaßes und die Bekämpfung des Seuchengeschehens im Vordergrund. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf weitere Fälle und somit auch keine Ausbreitung der MKS.
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es nach Angaben des MLEUV erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Die entsprechende Verordnung wird um 48 Stunden – bis 17. Januar 2025 – verlängert. Grund ist, dass die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten. Es gehe Sicherheit vor Schnelligkeit, so das Ministerium in seiner Mitteilung.
Verboten ist damit weiterhin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gleichzeitig prüft das MLEUV eine mögliche Unterstützung der von den Auswirkungen der Tierseuche betroffenen Betriebe. Schätzungen dazu sind laut Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aufgrund der bereits jetzt spürbaren Auswirkungen über das Bundesland hinaus, soll es auch entsprechende Gespräche mit Bund und EU dazu geben.
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