Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst sichern kann, hat während des laufenden Asylverfahrens Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Geldsumme, die Geflüchteten nach diesem Gesetz zusteht, kann als Guthaben auch auf Bezahlkarten gebucht werden. Das geschieht im Landkreis OPR.
Wie die Bundesregierung mitteilt, liegt der Vorteil von Bezahlkarten unter anderem darin, dass die damit zur Verfügung gestellte Leistungssumme nur im Inland ausgegeben werden kann und damit für das Leben der Geflüchteten hierzulande. Erhaltene Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, ist so nicht möglich. Zudem soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden, denn statt die zustehenden Leistungen in Form von Bargeld auszuhändigen, müssen die Beträge nur noch auf die Karte gebucht werden.
Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, wurde von der Bundesregierung am 1. März 2024 eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte Mitte April 2024 im Bundestag, einen Monat später trat das Gesetz in Kraft. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. In Brandenburg wurde sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung geeinigt. Für die Einführung der Karte sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Zentrale Ausländerbehörde zuständig. Seit Ende des Jahres gibt es die Karten, die Anfang des Jahres zum Abruf durch die Behörden bereitstanden.
In Ostprignitz-Ruppin sind Bezahlkarten für Geflüchtete nach den Vorgaben des Landes im Februar dieses Jahres erstmals ausgegeben worden, insgesamt rund 700. Damit gehört OPR zu den ersten Landkreisen in Brandenburg, die das Bezahlkartensystem des Landes umsetzen. „Die bisher gemachten Erfahrungen sind positiv, auf beiden Seiten. Die Bezahlkarten werden von den geflüchteten Menschen gut angenommen und es sind uns auch bisher keine Probleme gemeldet worden“, so Andreas Liedtke, Dezernent für Gesundheit und Soziales im Landkreis.
Pro Monat können Erwachsene mit der Plastikkarte, die von der Größe vergleichbar mit normalen Kreditkarten ist, 50 Euro Bargeld von Geldautomaten oder an den Kassen von bestimmten Discountern abheben. Für Kinder sind es 25 Euro im Monat. Überweisungen sind mit einer speziellen App möglich, allerdings nur mit vorheriger Einwilligung durch das Amt für Migration. Nicht möglich sind beispielsweise Zahlungen für Glücksspiele, erotische Dienstleistungen oder Aktiengeschäfte, ebenso wie Geldüberweisungen durch Dritte auf das Bezahlkartenkonto. Damit soll so genannte „Geldwäsche“ verhindert werden. Die auszuzahlende monatliche Bargeldsumme kann von Karteninhaber:innen erhöht werden, wenn zum Beispiel freiwillige Arbeiten in Gemeinschaftsunterkünften geleistet werden, wie etwa die Reinigung von Zimmern oder Außenanlagen. Dafür gibt es pro Stunde 80 Cent, die nicht von den Leistungen abgezogen werden.
In einer Bedarfsgemeinschaft haben alle Erwachsenen ihre eigene Karte und die Leistungen für Kinder werden nach einer Vorgabe des Landes auf das Konto der Mutter überwiesen. Dies soll insbesondere die Eigenständigkeit der Frauen fördern und es ermöglichen, dass Frauen besser über die ihnen zustehenden Mittel verfügen können.
Trotz der genannten Bargeldeinschränkungen können mit der Bezahlkarte bundesweit sämtliche Ausgaben für Einkäufe von Lebensmitteln oder von persönlichem Bedarf eigenständig getätigt werden. Hierzu kann die Bezahlkarte in Geschäften, die Visakarten akzeptieren, eingesetzt werden und die gekauften Waren bargeldlos und uneingeschränkt bezahlt werden.
Das Amt für Migration kann aus Sicherheitsgründen als kartenausgebende Behörde jederzeit die Bezahlkarte, die durch eine PIN geschützt ist, sperren lassen. Zum regelmäßigen Aufladen der Bezahlkarte müssen Leistungsempfänger:innen zum Monatsende im Amt für Migration nach vorheriger Terminabsprache vorstellig werden. Ohne diesen persönlichen Kontakt können keine Leistungen auf die Karte gebucht werden. Dorina Hortig, Leiterin des Amtes für Migration: „Die Menschen, mit denen wir Kontakt haben, empfinden das nicht als Gängelung. Sie kommen gut mit der Bezahlkarte klar. Die meisten Geflüchteten sind einfach nur dankbar, dass ihnen hier in Deutschland geholfen wird und sie ein Dach über dem Kopf haben und sicher sind.“