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Im Rahmen einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Neuruppin haben 14 Menschen aus neun Herkunftsländern von Landrat Ralf Reinhardt ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Damit sind sie nun deutsche Staatsbürger:innen. In seiner Rede betonte der Landrat vor allem die Bedeutung des Grundgesetzes als Grundlage der deutschen Demokratie.

"Menschenwürde, das Leben, Sicherheit, individuelle Freieheit, rechtliche Gleichheit, soziale Gerechtigkeit, Volkssouveränität und Demokratie bilden das Fundament unseres Zusammenlebens", erklärte der Landrat vor den geladenen Gästen. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiere zudem die Unverletzlichkeit der Glaubensfreiheit, des Gewissens und der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. "Dieser Satz gilt für alle, ob sie einer Religionsgemeinschaft angehören oder nicht, ob sie Christen, Juden oder Muslime sind", so Ralf Reinhardt. Einbürgerung heiße auch nicht, die kulturellen Wurzeln aufzugeben. Zugleich ermunterte der Landrat die Neubürger:innen, sie in der Gesellschaft zu engagieren und einzubringen - sei es beispielsweise im Sportverein, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst.  

Vor Überreichung der Einbürgerungsurkunden wurde gemeinsam gemäß des § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes das feierliche Bekenntnis auf das Grundgesetz abgegeben: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Den Abschluss des offiziellen Teils der Einbürgerungsfeier bildete das Spielen der Nationalhyme. Diesen Part übernahm diesmal Sebastian Engel, Mitarbeiter des Veterinäramtes, der die Hymne mit seinem Saxofon intonierte. 

Zum Hintergrund:

Die Einbürgerung ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem mehrere Behörden beteiligt sind und für das Gebühren anfallen. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Außerdem muss der Lebensunterhalt selbständig bestritten werden, man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und muss die deutsche Sprache beherrschen. Es ist auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Die genauen Formalitäten werden bei einem ersten Beratungsgespräch mit den Einbürgerungswilligen in der Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis geklärt.

Auch diese Familie, die ursprünglich aus Syrien kommt, erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft. © LK OPR
Auch diese Familie, die ursprünglich aus Syrien kommt, erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft. © LK OPR


17.04.2025 
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