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Wer das Angeln mit der Raubfischangel (maßgebliche Kriterien sind Haken und Köder) ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeins (Sachkundenachweis) sein.
Die dazu erforderliche Anglerprüfung kann im LK OPR an drei zugelassenen Prüfungsstellen abgelegt werden (s.u.). Der unbefristet gültige Fischereischein wird nur an Personen mit Hauptwohnsitz in OPR durch die Fischereibehörde erteilt.