Das Passbild und die Kopien vom Prüfungszeugnis, PA bzw. Meldebescheinigung können der Fischereibehörde auch mit einem kurzen Anschreiben per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung und Rücksendung mit Kostenbescheid erfolgen umgehend.
Jugendfischereischeine sind nur erforderlich für Kinder und Jugendliche, die vor Besitz eines regulären Fischereischeins in anderen Bundesländern angeln wollen.
Noch nicht geschäftsfähige Antragsteller (Personen unter 18 Jahre) müssen immer auch die Daten eines gesetzlichen Vertreters angeben.