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Der Schülerfahrausweis im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist kostenfrei und kann gleichzeitig als Deutschlandticket genutzt werden. Das macht den Ausweis für Schüler:innen besonders attraktiv. Aber nur wer bis Ende Mai seinen Schülerfahrausweis beantragt, hat auch Anspruch auf eine Ausstellung bis zum gesetzlichen Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2025.

Der 31. Mai ist entsprechend der "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin" der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr. Die rechtzeitige Antragstellung sichert den Anspruch, dass der Ausweis dann auch ab dem 1. August 2025 genutzt werden kann, und damit in den gesamten Ferien.

Der Schülerfahrausweis bleibt für anspruchsberechtigte Schüler:innen, die in Ostprignitz-Ruppin ihre Wohnung haben, kostenfrei und kann deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.

Bis Ende April 2025 wurden 5.005 Anträge für das kommende Schuljahr gestellt. Das sind zwar rund 600 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, dennoch fehlt noch ein erheblicher Anteil. Zum Vergleich: Im derzeit laufenden Schuljahr sind 9.728 Schüler:innen im Besitz eines kostenfreien Schülerfahrausweises. Dieser ist noch bis zum 31. Juli 2025 gültig. Nur die Schüler:innen, deren Antrag für das Schuljahr 2025/2026 bewilligt wurde, können den Schülerfahrausweis ab dem 1. August 2025 weiter nutzen.

Hinweise zur Antragstellung:

Besonders einfach ist die Online-Antragstellung, wenn die Schule am Online-Verfahren teilnimmt.

Unter https://schuelerbefoerderung.opr.de/ gelangen Sie zu dem entsprechenden Formular, das Sie gleich am PC, Tablet oder auch per Handy ausfüllen können.

Bitte vergessen Sie nicht, die Antragstellung abzuschließen, indem Sie die Verifizierungsmail bestätigen (diese erhalten Sie über die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse). Im Rahmen der Online-Antragstellung können Sie auch Anhänge (wie z. B. ein Passfoto) ganz einfach hochladen.

Folgende Schulen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nehmen bereits am Online-Verfahren teil:

Diesterweg-Grundschule Wittstock
Drei-Seen-Schule Lindow
Dr.-Wilhelm-Polthier-Oberschule Wittstock
Evangelische Schule Neuruppin
FontaneSchule Neuruppin Schulzentrum
Freie Schule Roddahn
Goethe-Grundschule Kyritz
Grundschule Blumentahl
Grundschule am Mühlenweg
Grundschule am Burgwall Wildberg
Grundschule am Wall Freyenstein
Grundschule „Am Weinberg“ Alt Ruppin
Grundschule „Astrid Lindgren“ Wusterhausen
Grundschule Flecken Zechlin
Grundschule Gildenhall
Grundschule „Karl Liebknecht“ Neuruppin
Grundschule „Wilhelm Gentz“ Naturparkschule Neuruppin
Gymnasium „Friedrich Ludwig Jahn“ Kyritz
Johann-Heinrich-Bolte-Grundschule Fehrbellin
Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule Neuruppin
Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium Neuruppin
Linden-Schule Kyritz
Löwenzahn-Grundschule Breddin
Montessori Schule Neuruppin
Nadelbach-Grundschule Heiligengrabe
Oberschule „Alexander Puschkin“
Oberschule „Schule am Rhin“ Fehrbellin
Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin-VZ
Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt (Dosse)
Rosa-Luxemburg-Grundschule Neuruppin
„Schule am Kastaniensteg“ Neuruppin
Schulzentrum Bildungscampus Rheinsberg
Städtisches Gymnasium Wittstock
Waldring-Grundschule Wittstock

Sofern eine Antragstellung online nicht möglich ist, können Anträge für den Schülerfahrausweis 2025/2026 unter anderem auf der Website des Landkreises OPR sowie bei der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.

Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung auf elektronischem Weg verlängert wird. Die Schüler:innen erhalten also keinen neuen Fahrausweis (Chipkarte), sondern können die vorhandene Karte weiter nutzen. 

Weitere Informationen:

Bei noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de.

Während der Sprechzeiten stehen Ihnen für Auskünfte Frau Nucklies (Telefon 03391 / 688 – 4019) und Frau Schwabe (03391 / 688 – 4020) vom Amt für Bildung gerne zur Verfügung.

13.05.2025 
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