Im Frühjahr 2025 haben Sie ein Schreiben des Landkreises OPR erhalten, zeitnah gefolgt von einem weiteren Schreiben der ausführenden Firma epcan. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Adresse förderfähig ist, können Sie das bequem über den Verfügbarkeitscheck von epcan prüfen.
Verfügbarkeit online prüfen: https://epcan.de/gebiet/opr/
Alternativ rufen Sie uns direkt über die Hotline an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihr Grundstück gibt.
Solange Ihr Ortsteil oder Ihre Gemeinde noch nicht vollständig erschlossen ist, können Sie weiterhin einen Gestattungsvertrag bei der Firma epcan abschließen. Dieser Vertrag erlaubt es epcan, den Glasfaseranschluss auf Ihrem Grundstück und bis ins Gebäude zu verlegen. Bitte schließen Sie diesen Vertrag zeitnah ab, wenn Sie einen geförderten Anschluss wünschen, denn solange die Baumaschinen in Ihrem Ort sind, ist der Anschluss kostenlos. Danach ist das nicht mehr möglich.
Mit dem Gestattungsvertrag gehen Sie noch keine Verpflichtung zur Nutzung eines Internettarifs ein. Sie haben jedoch anschließend jederzeit die Möglichkeit, bei epcan oder einem anderen Anbieter einen Tarif Ihrer Wahl zu buchen, denn es wird ein offenes Glasfasernetz gebaut, das mehreren Anbietern offensteht.
Ist Ihr Grundstück gemäß der Förderrichtlinie nicht förderfähig, sind wir selbstverständlich behilflich bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner eines eigenwirtschaftlich ausbauenden Telekommunikationsunternehmens in Ihrer Region. Sprechen Sie uns einfach an.