Der 31. Mai war entsprechend der "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin" der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr. Viele Schüler:innen haben ihren Ausweis auch bereits beantragt, aber noch fehlt ein erheblicher Teil. Antragstellungen sind natürlich weiterhin möglich, auch online.
Für anspruchsberechtigte Schüler:innen, die in Ostprignitz-Ruppin ihre Wohnung haben, bleibt der Schülerausweis kostenfrei und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Schülerfahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.
Bis zum 16. Juli 2025 wurden 7.434 Anträge für das kommende Schuljahr gestellt. Das sind zwar rund 300 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, aber von der Zahl der für das laufende Schuljahr ausgestellten Ausweise ist man noch entfernt. Im Schuljahr 2024/2025 sind etwa 9.800 Schüler:innen im Besitz eines kostenfreien Schülerfahrausweises. Dieser ist aber nur noch bis zum 31. Juli 2025 gültig. Nur die Schüler:innen, deren Antrag für das Schuljahr 2025/2026 bewilligt wurde, können ihren Schülerfahrausweis ab 1. August.2025 weiter nutzen.
Besonders einfach ist die Online-Antragstellung. Unter https://schuelerbefoerderung.opr.de/ gelangt man zu einem Formular, das direkt am PC, Tablet oder auch per Handy ausgefüllt werden kann. Die Antragstellung wird abgeschlossen, indem die im Rahmen der Antragstellung erhaltene Verifizierungsmail bestätigt wird. Bei der Online-Antragstellung können auch Anhänge, wie zum Beispiel Passfotos, ohne Probleme hochgeladen werden.
Sollte eine Antragstellung online nicht möglich sein, können Antragsformulare für den Schülerfahrausweis 2025/2026 unter anderem auf der Website des Landkreises sowie der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.
Fragen rund um die Schülerbeförderung können per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de gestellt werden. Darüber hinaus stehen während der Sprechzeiten Frau Nucklies (03391 / 688 – 4019) und Frau Schwabe (03391 / 688 – 4020) vom Amt für Bildung für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, muss für jedes Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden. Der vorhandene Fahrausweis wird nach der Bewilligung durch das Amt für Bildung auf elektronischem Weg verlängert. Ein neuer Fahrausweis wird dann nicht ausgegeben.