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Wer hat Anspruch?

  • Schüler:innen, die das Abitur oder die Fachhochschulreife ab Klasse 10 absolvieren, die nicht bei Ihren Eltern wohnen
  • Schüler:innen, die Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen besuchen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (mindestens 2-jähriger Bildungsgang z. B. Assistenzberufe)
  • Schüler:innen, die einen Berufsabschluss haben und ein 1-jähriges Abitur absolvieren
  • Schüler:innen, die Abendrealschulen besuchen
  • Student:innen
    Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Studierendenwerk.

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

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