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Wer hat Anspruch?

  • Teilnehmer, die bereits einen Berufsabschluss erlangt haben und eine Aufstiegsfortbildung (Weiterbildung) absolvieren (z. B. Meister in Handwerksberufen oder Fachwirte)
  • Teilnehmer, die Ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes geprüft.

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