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Kinder und Jugendliche benötigen eine zuverlässige Begleitung, um gesund aufzuwachsen. Viele Eltern leisten diese Aufgabe mit großem Engagement. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen die Eltern nicht in der Lage sind ihr Kind in allen Belangen des Lebens zu unterstützen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern verstorben oder dauerhaft nicht vor Ort sind, ihnen das Sorgerecht entzogen werden muss oder die Eltern selbst das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In diesen Situationen übernehmen Vormünder eine wichtige Rolle. Sie vertreten ein Kind oder einen Jugendlichen anstellte der Eltern, wenn diese ihr Sorgerecht oder einzelne Bereiche des Sorgerechts nicht ausüben können oder dürfen. Vormünder sorgen im Rahmen der gesetzlichen Vertretung und als Bezugsperson für das Wohlergehen des betroffenen Kindes. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Bestimmung des Wohnorts, die Belange der Gesundheit oder schulische Angelegenheiten. Die betroffenen Kinder leben in der Regel in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen.

Es gibt verschiedene Formen der Vormundschaft. Eine Vormundschaft kann unter anderem auch ehrenamtlich geführt werden. Diese Form der Vormundschaft bringt für das Kind viele Vorteile mit sich. Es ist davon auszugehen, dass ein Ehrenamtler eine engere Bindung zu dem Kind aufbauen kann und mehr Zeit für ein Kind zur Verfügung hat. Dadurch wird die ehrenamtliche Vormundschaft gesetzlich vorrangig bewertet.

Ein ehrenamtlicher Vormund

  • vertritt das Kind in rechtlichen Belangen
  • achtet auf kindgerechte Unterbringung
  • entscheidet in Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung
  • kümmert sich um Behördenangelegenheiten
  • entscheidet in Fragen der medizinischen Versorgung des Kindes
  • verwaltet gegebenenfalls Finanzen
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