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Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine ehrenamtliche Vormundschaft ausführen.
Da es sich bei diesem Ehrenamt um eine wichtige Aufgabe im Leben der Kinder handelt, wird davon ausgegangen, dass bestimme Voraussetzungen / Persönlichkeitsmerkmale erfüllt werden:
- Sie leben in stabilen Verhältnissen und sind finanziell abgesichert
- Sie können ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorlegen
- Sie sind bereit, ein verantwortungsvolles, kontinuierliches und längerfristiges Ehrenamt auszuüben
- Sie können gut mit Kindern umgehen und haben Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Sie sind offen für andere Menschen, sowie deren Lebensweisen und Kulturen
- Sie verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft, um die Interessen des jungen Menschen zu vertreten
- Sie haben ausreichend zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Kind
- Es besteht Ihrerseits die Bereitschaft, mit dem Familiengericht, dem Jugendamt und anderen Behörden sowie Institutionen zusammenzuarbeiten
- Sie benötigen keine spezifische fachliche Qualifikation
- Die Aufnahme des jungen Menschen in Ihre Familie ist keine Voraussetzung
- Sie müssen keine finanziellen Aufwendungen erbringen