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Es kann aus unterschiedlichen Gründen dazu kommen, dass es nicht gelingt, dass Eltern und Kinder unbeschwert in einem gemeinsamen Zuhause leben können. Eine Form der Hilfe und Unterstützungsleistung des Allgemeinen sozialen Dienstes ist daher die sogenannte Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII.

In einem solchem Fall vermittelt der Pflegekinderdienst Kinder und minderjährige Jugendliche in geeignete Pflegestellen. Bei der Suche nach einer passenden Pflegestelle sollten Alter, individueller Entwicklungsstand und die persönliche Bindungen zum sozialen Umfeld des Kindes Berücksichtigung finden. Den Kindern soll so zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein liebe- und verständnisvolles Zuhause ermöglicht werden.

Der Pflegekinderdienst unterstützt dabei die Familien vor und während der Aufnahme eines Pflegekindes und über die gesamte Zeit des Pflegeverhältnisses hinweg. Die leiblichen Eltern des Kindes werden in den Hilfeprozess zudem stets mit eingebunden.

Der Pflegekinderdienst sucht fortlaufend geeignete Familien, Paare (ungeachtet ob verheiratet oder nicht) und Alleinstehende, die sich vorstellen können, einem fremden Kind vorübergehend oder auch für längere Zeit ein Zuhause zu bieten.

Hierzu findet am Dienstag, 16. September 2025 von 16 bis 17.30 Uhr beim Landkreis OPR im Amt für Familien und Jugend, Heinrich-Rau-Straße 27-30 in Neuruppin im Raum 203 ein unverbindlicher Infoabend für Interessierte statt.

Um vorherige Anmeldung wird gebeten, entweder per E-Mail an pflegekinderdienst@opr.de oder telefonisch unter 03391/ 688 5116, -5146, -5162, -5181.

19.08.2025 
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